Einbau einer Außenklimaanlage durch Mieter
Grundsätzlich sind Mieter zu Veränderungen des Mietgegenstandes oder des Gebäudes, in dem sich dieser befindet nicht ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt. Im § 9 MRG befinden sich Ausnahmen von solchen Änderungen, die der Vermieter nicht verhindern kann. Es handelt sich um Änderungen, die nach Meinung des Gesetzgebers so üblich sind, dass sie dem Mieter nicht verwehrt werden können. (Etwa...Weiterlesen
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Mietzins für generalsanierte Altbauwohnungen
§16 Abs. 1 Z 2 MRG gestattet dann, wenn bisher nicht vorhandene oder zu Wohn- oder Geschäftszwecken unbrauchbare Räume durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau zu Mietobjekten werden die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzins. Eine Generalsanierung eines Altbaus genügt diesen Anforderungen nicht. Die im Altbau bereits vorhandenen Räumlichkeiten einer Altbauwohnung können weiterhin lediglich zum...Weiterlesen
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