Verträge: Gesellschaftsvertrag
Die Errichtung eines Gesellschaftsvertrags zur Gründung einer Gesellschaft bedeutet längst nicht mehr notwendigerweise den Zusammenschluss einer Mehrheit von Personen. In vielen Fällen errichten einzelne Personen damit einen eigenständigen Rechtsträger (GmbH oder AG) mit der Sie in vielfältiger Weise wirtschaftlich tätig sein können ohne unmittelbar für diese Geschäfte zu haften.
Andere Rechtsformen (OG – Offene Gesellschaft, GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts) beschränken die Haftung der Gesellschafter zwar nicht, können dafür mit weniger finanziellem Aufwand gegründet werden.
Schließlich bestehen auch Gesellschaftsformen, die Gesellschafter mit persönlicher Haftung und solche mit limiterter Haftung vorsehen (KG, Gmbh & Co KG, AG & Co KG).
Bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben geeignetsten Gesellschaftsform sind aber nicht nur Haftungsfragen entscheidend. Steuerliche Fragen sind ebenso ausschlaggebend wie Fragen nach der Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen, der Fortführung im Falle des Todes von Gesellschaftern, die verschiedenen Möglichkeiten zur Aufbringung von Stammkapital (bei der GmbH keineswegs nur durch Zahlung von € 35.000,- auch Gründungen mit Sacheinlagen oder Einbringung des halben Stammkapitals sind möglich) und Rechnungslegungspflichten, etc.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer berät sie bei der Auswahl der optimalen Gesellschaftsform, erstellt den Gesellschaftsvertrag und führt die Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch durch.