Inkasso: Anwaltliche Mahnung
Die anwaltliche Mahnung ergeht als Auforderung an den Schuldner, die offene Forderung samt Verzugszinsen und Kosten innerhalb einer Frist zu bezahlen, andernfalls die Klage eingebracht wird. Stehen der Forderung keine Einwände entgegen, zeigt das Inkasso in vielen Fällen nun Erfolg: Viele Schuldner leisten Zahlung oder bieten nach der anwaltlichen Mahnung die Zahlung in Raten an. Wird keine Zahlung geleistet oder aus unhaltbaren Gründen verweigert, sollte nach Ablauf der Frist unverzüglich die Klage eingebracht werden.
In manchen Fällen bietet der Schuldner nach der Mahnung die Zahlung der Schuld in Raten an: Hier empfiehlt sich der Abschluss eines sog. prätorischen Vergleichs: Der Schuldner verpflichtet sich in einem vor dem Gericht abgeschlossenen „Vergleich“ zur Zahlung der gesamten Schuld zzgl. Zinsen und Kosten in vereinbarten Raten. Kommt es danach zu Ausfällen mit der Ratenzahlung kann auf Grundlage dieses Vergleichs die Exekution beantragt werden – in solchen Fällen muss die Klage nicht eingebracht werden.
Die anwaltliche Mahnung und der prätorische Vergleich bieten Möglichkeiten, das Inkasso ohne die Einbringung der Klage erfolgreich abzuschließen, bei deren Umsetzung ich Sie gerne unterstütze.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer erstelt die Mahnung, schließt prätorische Vergleiche ab und überwacht den Zahlungseingang.