Inkasso – Mahnung, Klage und Exekution
Der wirtschaftliche Erfolg beim Inkasso offener Forderungen steht aus mehreren Gründen in direktem Zusammenhang mit der konsequent raschen Erledigung der Betreibungsschritte.
Das liegt daran, dass Gläubiger, die zeitlich früher das Exekutionsverfahren einleiten, auch früher die Zahlungen aus dem Erlös des verwerteten Vermögens des Schuldners erhalten – bis dieses aufgebraucht ist und zeitlich später betreibende Gläubiger erst dann Zahlungen erhalten (soferne noch Mittel vorhanden sind), wenn der zeitlich frühere Gläubiger voll bezahlt wurde. Das Zuwarten mit dem Inkasso kann aber auch zu anderen Problemen führen: Schuldner können „untertauchen“ und gerichtlich nicht mehr „greifbar“ sein, in die Insolvenz schlittern, die Forderungen können verjähren etc.
Typischerweise erfolgt die Einbringung offener Forderungen nach Ablauf der Zahlungsfrist schrittweise durch:
- die Mahnung, im Falle Ihres fruchtlosen Verstreichens wird die
- Klage auf Zahlung eingebracht und (sollte noch immer nicht gezahlt werden) die
- Exekution eingeleitet.
Jeder dieser drei Schritte bietet eine Vielzahl von Handlungsalternativen und erlaubt die individuelle Optimierung, bei der ich gerne behilflich bin.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer übernimmt das Inkasso ihrer offenen Forderungen, erstellt die Mahnung, bringt die Klage ein, erwirkt den Zahlungsbefehl, bringt die Exekution ein und überwacht den Zahlungseingang.