Verträge: Mietvertrag
Ein an den individuellen Bedürfnissen der Parteien erstellter Mietvertrag hat friedensstiftende Funktion: Schließlich ist das Wohnen ein elementares menschliches Bedürfnis und reagieren Menschen auf Störungen im Wohnumfeld besonders empfindlich. Andererseits stellen Wohnungen für die Vermieter besonders wertvolle Vermögensgüter dar – sorglose Mieter mindern den Wert des Vermögens, Ausfälle in den Mietzinszahlungen mindern die Rendite oder machen die Vermietung zum Verlustgeschäft.
Viele der potentiellen Streitthemen können durch einen individuellen Mietvertrag schon im Vorfeld bereinigt werden, vorausgesetzt, der Mietvertrag orientiert sich am jeweils anzuwendenden Recht (Mietrecht) und berücksichtigt die aktuelle mietrechtliche Rechtsprechung (Stichwort: Ausmalverpflichtung, Thermensanierung) und die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer berät zu allen mietrechtlichen Fragen und erstellt den individuellen Mietvertag.