Zivilrecht und Handelsrecht: Gewährleistung
Die Pflicht zur Gewährleistung ist die Pflicht eine geschuldete Leistung so zu erbringen, wie es zwischen den Vertragsteilen vereinbart war (Beispiel: laut Kaufvertrag ist ein PKW mit Dieselaggregat geschuldet, geliefert wird ein Benzinermodell), oder wie es in Ansehung der geschuldeten Leistung erwartet werden durfte (es darf auch ohne besondere Vereinbarung erwartet werden, dass ein Neuwagen mit vier Reifen ausgeliefert wird).
Rechtliche Fragen der Gewährleistung werden häufig in Bestimmungen der Garantie geregelt, wodurch es auch zu Abänderungen der gesetzlichen Regeln kommen kann, die im Einzelfall berücksichtigt werden müssen. Typische Streitpunkte betreffen ferner die Gewährleistungsfrist und wie im Konkreten Gewähr zu leisten ist: durch Verbesserung der Leistung, durch Gewährung einer Preisminderung oder (im Extremfall) durch die Wandlung, dh die Rückabwicklung des Vertrags.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer setzt für Sie die Gewährleistung durch oder wehrt unberechtigte Begehren nach Gewährleistung ab.