Zivil und Handelsrecht: Erbrecht
Streitigkeiten unter Erben sind leider häufig, wären aber ebenso häufig mit wenig Aufwand zu vermeiden: Ein Testament kann auf individuelle Erfordernisse eingehen und die Vermögenswerte detailliert an die Hinterbliebenen verteilen, wo das Gesetz (ohne letztwillige Verfügung) die Erben in Eigentümergemeinschaften zwingt.
Testament
Dabei sind Formerfordernisse zu beachten, Pflichtteilsberechtigte haben ihren Pflichtteil zu erhalten, unter Umständen besteht der Wunsch nach einer Registrierung der letztwilligen Verfügung. Aus all diesen Gründen ist die eingehende anwaltliche Beratung bei der Erstellung des Testaments zu empfehlen.
Verlassenschaftsverfahren
Ist trotz aller Bemühungen die Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, ist ebenfalls anwaltliche Unterstützung gefordert: Bei der Vertretung im Verlassenschaftsverfahren, der Durchsetzung des Pflichtteils oder im Verfahren zur Pflichtteil-Erhöhung (weil der Verstorbene vor seinem Ableben Teile seines Vermögens verschenkt hat).
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer berät im Erbrecht, erstellt ihr individuelles Testament, vertritt im Verlassenschaftsverfahren und setzt den Pflichtteil durch.