Inkasso: Exekution
Nach der Erlangung eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls (oder eines prätorischen Vergleichs) wird das Inkasso im Wege der Exekution auf das Vermögen des Schuldners fortgesetzt.
Es kommt zur gerichtlichen Verwertung des Vermögens des Schuldners und aus dem Erlös zur Begleichung der offenen Schuld (samt Zinsen und Kosten). Häufig wird die Exekution auf Lohn- oder Gehaltsforderungen oder die Verwertung von Immobilien oder Gegenständen des Schuldners geführt.
Daneben bestehen weniger bekannte – aber nicht selten sehr effektive – Exekutionsarten wie die Verwertung von Patentrechten, Einzug von sonstigen Forderungen des Schuldners gegen Dritte (Mietzinse, Bankguthaben), die Zwangsverwaltung von Unternehmen, zwangsweise Verpachtung/Vermietung von Liegenschaften etc.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer übernimmt die individuelle Planung der Exekution (auch in diesem Stadium sind noch Ratenzahlungsvereinbarungen möglich) sowie die Antragstellung an das Gericht.