Verträge: Immobilienkaufvertrag
Der Hauskauf oder der Kauf einer Eigentumswohnung stellt für viele Menschen eines der zentralen wirtschaftlichen Ziele in der Lebensplanung dar. Die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel sind beträchtlich – umso wichtiger ist es, im Kaufvertrag klar den Gegenstand des Geschäfts, den bedungenen Zustand des Kaufgegenstandes und die Gewährleistungspflichten zu definieren und die Voraussetzungen der Auszahlung des Kaufpreises festzulegen.
Anhand der so festgelegten Vereinbarungen übernehme ich als Vertragserrichter und Treuhänder im Auftrag der Vertragsparteien die Auszahlung des Kaufpreises und die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch.
Sicherung
Ebenso wichtig sind Mechanismen zur Sicherung des Kaufpreises und zur Sicherstellung der grundbücherlichen Eintragung des Käufers als Eigentümer.
Die Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich über elektronisch gesicherte Treuhandkonten nach den Richtlinien des „Elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuchs“: Der Kaufpreis wird vom Käufer (oder der finanzierenden Bank) auf ein Treuhandkonto eingezahlt, von dem Auszahlungen nur möglich sind, wenn zuvor die Rechtsanwaltskammer Wien für die vom Treuhänder beabsichtigte Zahlung das sog. „Freigabesiegel“ erteilt, dh auf elektronischem Weg die Zahlung freigibt. Die Rechtsanwaltskammer erteilt das Freigabesiegel nur für Zahlungsflüsse auf ein Zielkonto, das ihr zuvor von den Kaufvertragsparteien als zulässiges Zielkonto schriftlich bekannt gegeben wurde.
Zur Sicherung der Eintragung des Käufers im Grundbuch wird der Beschluss über die „Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung“ (erfordert jeweils die Unterschrift des Verkäufers) erwirkt, der es ermöglicht jeden Dritten, der vor dem Käufer im Grundbuch eingetragen wird, wieder zu löschen – und den Käufer als neuen Eigentümer einzutragen.
Treuhänder
Sehr oft wird der Kaufpreis von einer Bank finanziert, die ebenfalls für die von ihr bereitgestellten Mittel Sicherstellungen (idR Pfandrechte) verlangt oder verlangt, dass die Abwicklung des Kaufs durch einen Treuhänder erfolgt, der dafür sorgt und persönlich dafür einsteht, dass die Auszahlung des Kaufpreises erst dann erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung des Käufers (und idR der Bank als Pfandberechtigte) im Grundbuch erfolgen kann.
Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer erarbeitet mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Immobilientransaktionen, erstellt den Kaufvertrag für den Hauskauf, den Erwerb der Eigentumswohnung oder sonstige Immobilien, übernimmt die Treuhandschaft (Treuhänder) zur Auszahlung des Kaufpreises, und führt die grundbücherlichen Eintragungen durch.