Insolvenzrecht und Insolvenzverfahren
Die Insolvenz bzw. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für die betroffenen Unternehmen, aber auch für Private in der Wahrnehmung der Beteiligten fast ausschließlich mit dem Stigma des wirtschaftlichen Scheiterns verbunden.
Weit weniger im allgemeinen Bewusstsein verankert ist die Chance auf eine nachhaltige wirtschaftliche Sanierung, die mit der Anmeldung der Insolvenz verbunden ist. Der Gesetzgeber hat durch die Novelle der ehem. Konkursordnung (nun Insolvenzordnung) als Ersatz für den “Zwangsausgleich“ den Sanierungsplan gesetzlich geregelt, der Möglichkeit zur Sanierung von Unternehmen und Privaten gleichermaßen eröffnet.
Für Private und Einzelunternehmer steht zudem weiterhin die Option des Zahlungsplans und (als ultima ratio) das Abschöpfungsverfahren offen.
Im Rahmen der insolvenzrechtlichen Vertretung übernimmt Rechtsanwalt Mag. Michael Stuxer:
Rechtsvertretung Gemeinschuldner
- Die Abwicklung von außergerichtlichen Ausgleichen
- Die Vertretung von Gemeinschuldnern im Insolvenzverfahren
- Die Erstellung von Sanierungsplänen, Zahlungsplänen
Rechtsvertretung Gläubiger in Insolvenzverfahren
- Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
- Überwachung der Zahlungseingänge
- Vertretung im Prüfungsprozess (zur Anerkennung im Insolvenzverfahren)
- Vertretung im Anfechtungsprozess